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Kraftfahrzeuge (Klasse B)

Kraftfahrzeuge (Klasse B)
  • Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG,
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre

PKW-Klasse: B96

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: B

Kombination (Klasse BE)

Kombination (Klasse BE)
  • Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.
  • Mindestalter: 18 Jahre

Führerscheinklasse Mofa

  • nicht mehr als 25km/h
  • Mindestalter: 15 Jahre

Führerscheinklasse AM

Führerscheinklasse M

Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / Dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge

  • Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
    • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
    • Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
    • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
    • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
    • Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
    • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

A1

Führerscheinklasse A1

LEICHTKRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

  • Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

 

A2

Führerscheinklasse A2
  • MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
  • Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

A

Dreirädrige Kleinkrafträder  und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

SCHWERE KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

  • Kraftrad über 45 km/h bbH
  • über 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
 
  • Kraftfahrzeuge
  • Motorleistung mehr als 15 kW
  • Hubraum mehr als 50 ccm.

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.